Unsere Auftraggeber haben sich entschieden, ihren Mitarbeitern und Geschäftspartnern einen unabhängigen und zur Verschwiegenheit verpflichteten Ansprechpartner für die Aufnahme von Hinweisen auf Verstöße und strafbare Handlungen im Zusammenhang mit ihrer Geschäftstätigkeit zur Verfügung zu stellen. Zu diesem Zweck wurde Rechtsanwältin Dr. Kathrin J. Niewiarra als Ombudsanwältin bzw. Vertrauensanwältin berufen (Ombudsstelle). Die Ombudsstelle soll insbesondere Hinweise auf Wirtschaftskriminalität aufnehmen, einer ersten Bewertung unterziehen und bei der Aufklärung sowie der Prävention unterstützen. Die Ombudsstelle nimmt auch die Aufgaben der Beschwerdestelle nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wahr und damit Meldungen von menschenrechts- und umweltbezogene Risiken und Sorgfaltspflichtverletzungen entgegen. Für Beschwerden anderer Art stehen Ihnen die jeweils zuständigen Ansprechpartner im Unternehmen zur Verfügung. Weitere Informationen zur Ombudsstelle finden Sie
hier.
Die Ombudsstelle nimmt auch die Aufgaben der Beschwerdestelle nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wahr und damit Meldungen von menschenrechts- und umweltbezogene Risiken und Sorgfaltspflichtverletzungen entgegen.