Ihre Meldung kann einzig durch den von der ÜSTRA AG bestellten Ombudsanwalt eingesehen werden. Erst nachdem Sie hierzu Ihr Einverständnis erklärt haben, kann der Sachverhalt einem hierzu beauftragten und speziell geschulten Mitarbeiter des betroffenen Unternehmens, zB dem Compliance Officer, berichtet werden. Näheres zu unserem Ombudsanwalt und seiner Tätigkeit erfahren Sie hier. Es steht Ihnen selbstverständlich zu jeder Zeit frei, sich auch über die internen Meldewege vertrauensvoll an den Compliance-Koordinator, Herrn Thomas Tropper, oder Ihren unmittelbaren Vorgesetzten bei der der ÜSTRA AG zu wenden.