Ihre Meldung kann einzig durch den von Griesson - de Beukelaer bestellten Ombudsanwalt eingesehen werden. Erst nachdem Sie hierzu Ihr Einverständnis erklärt haben, kann der Sachverhalt dem hierzu beauftragten und speziell geschulten Compliance-Beauftragen von Griesson – de Beukelaer berichtet werden. Näheres zu unserem Ombudsanwalt und seiner Tätigkeit erfahren Sie hier. Es steht Ihnen selbstverständlich zu jeder Zeit frei, sich auch über die internen Meldewege oder per eMail vertrauensvoll an unseren Compliance-Beauftragten zu wenden.